Artikel: Interoperabilitätsrichtlinie
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, den Eisenbahnsektor zu stärken. Seit 2001 wurden und werden hierzu diverse Gesetzespakete (sog. "Eisenbahnpakete") verabschiedet. Das letzte Paket stammt aus dem Jahr 2016 und umfasste sechs Gesetzestexte in Form von EU-Verordnungen und EU-Richtlinien.
Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien kein unmittelbar anzuwendendes Recht. Sie sind aber verpflichtend von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht zu überführen und unterscheiden sich aus diesem Grund geringfügig von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/797 ("Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union") wurde bspw. in Deutschland mit der EIGV ("Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung - EIGV)") in nationales Recht umgesetzt.