Unsere Leistung

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Artikel: Unsere Leistung

Als unabhängige Zertifizierungsstelle führen wir Konformitätsbewertungen gemäß der europäischen Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797 durch. Dies ist immer dann erforderlich, sobald die Kriterien (vgl. in den jeweiligen TSI) zur Aufrüstung oder Erneuerung erfüllt sind bzw. ein neues Inverkehrbringen im Eisenbahnsystem erfolgt.

Dabei konzentrieren sich unsere Tätigkeiten auf die Konformitätsbewertung gegen europäische (aus den TSI) und nationale Anforderungen (aus den NNTR) an die verschiedenen Teilsysteme des Systems Eisenbahn. Die Grundlage dafür bilden unsere verschiedenen Anerkennungen auf europäischer und nationaler Ebene. Unser Leistungsspektrum beinhaltet u.a.:

  • Inspektion der Interoperabilitätskomponente oder des Teilsystems (Entwurfsprüfung / Baumusterprüfung)
  • Auditierung des Qualitätssicherungssystems
  • Bei positivem Abschluss: Erstellung des NoBo-Dossiers und/oder NoBo-Konformitätsbewertungsbericht bzw. DeBo-Konformitätsbewertungsberichts und Ausstellung der Konformitätsbescheinigung (EG-Prüfbescheinigung oder NNTR-Prüfbescheinigung).

Unsere Auftraggeber erhalten mit den durch uns ausgestellten Prüfbescheinigung einen wichtigen Baustein für den Genehmigungsprozess von Teilsystemen oder Komponenten. Unsere Zertifikate sind in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.

Das europäische Eisenbahnsystem gliedert sich gemäß der Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797 (Link) in fünf strukturelle Teilsysteme und drei funktionelle Teilsysteme. Zu jedem Teilsystem gibt es rechtliche Anforderungen aus mindestens einer TSI. Als NoBo und DeBo erbringen wir unsere Leistungen in den fünf strukturellen Teilsystemen. Die folgende Grafik veranschaulicht die Zuordnung zwischen strukturellem Teilsystem, TSI und NNTR.

Teilsysteme und TSI und NNTR - Grafik (1)
Teilsysteme und TSI und NNTR - Grafik (1)
Teilsysteme und TSI und NNTR - Grafik (1)

Bei allen Aufgaben profitieren Sie von unserer vielfältigen und langjährigen Erfahrung aus dem gesamten Sektor Eisenbahn. Näheres zu unseren Leistungen in den fünf strukturellen Teilsystemen erfahren Sie per Klick auf den Link.

Neben den zuvor genannten fünf strukturellen Teilsystemen definiert die Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797 noch drei funktionelle Teilsysteme. In diesen Teilsystemen ist keine Konformitätsbewertung durch einen NoBo oder DeBo vorgesehen:

  • Betriebsführung und Verkehrssteuerung,
  • Instandhaltung,
  • Telematikanwendungen für den Personen- und Güterverkehr.